Im September 2015 haben die EU-Innenminister mit Mehrheit gegen einige Osteuropäische Länder Flüchtlingsquoten beschlossen. Dabei geht es um deutlich mehr als 100.000 Asylbewerber, die zugewiesen werden sollen.
Dagegen klagen seit heute Ungarn und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof. Ihre Klage stützt sich auf eine relativ klare Begründung: Sie halten das Zustandekommen des Quotenbeschlusses für unzulässig und für einen Verstoß gegen Formvorschriften.
Die Nachricht von dieser Klage und den Vorwurf der „Rechtsbeugung“ durch die EU-Innenminister provozierte heute auf Focus online innerhalb weniger Stunden über 59.000 Kommentare. Das fragwürdige Zustandekommen dieser Quotenregelung lässt sich nun nicht mehr unter den Teppich kehren.
Man darf gespannt sein, inwieweit der EuGH in dieser Angelegenheit seiner Aufgabe gerecht wird.