Kreis Gütersloh/Minden-Lübbecke (mbb). Schon weit vor der Silvesternacht sind im Kreis Minden-Lübbecke die Sektkorken geknallt, die Kracher explodiert und die Macher der Alternative für Deutschland auf ein tolles Jahr 2015 eingestimmt worden: Soeben hat der Kreis Minden-Lübbecke offiziell die Kreistagsfraktion aus AfD und UB/UWG bestätigt und “legitimiert”.
Fraktionsvorsitzender in Minden-Lübbecke ist Markus Wagner (Foto), der auch dem Vorstand des AfD-Bezirkes Detmold angehört.
Ein besonderer Dank gilt allerdings auch Thomas Röckemann (Foto rechts), Kreissprecher in Minden-Lübbecke, der sich vom ersten Tag an für diese Fraktionsbildung eingesetzt hat. Der Bezirksvorstand Detmold bedankt sich für diesen unermüdlichen Einsatz und beglückwünscht die beiden Hauptakteure zu dem nun erzielten Erfolg.
Hintergrund dieses monatelangen Tauziehens sind Einsprüche diverser Kommunen gewesen, in denen der AfD nicht wohlgesinnte Parteiorganisationen Front gemacht hatten dagegen, die Alternative könnte Fraktionen oder gar Koalitionen begründen. Maßgeblicher Wegbereiter dabei ist die Gründung der Liberalen Fraktion im Kreis Gütersloh gewesen, zu der sich am 23. Juni 2014 die Kreistagsmitglieder aus FDP und AfD zusammengetan haben. Bis dato einmalig in der deutschen Parteienlandschaft der Kommunalpolitik.
Doch im Kreis Minden-Lübbecke hatten auch die Piraten und die FWG Fraktionsstatus beantragt, was ihnen von Landrat Dr. Ralf Niermann (SPD) und seiner Mannschaft verwehrt worden war. Das Verwaltungsgericht (VWG) Minden hatte in erster Instanz beide Gruppierungen ins Leere laufen lassen und die Entscheidung des Kreises bestätigt. Aufgrund der Beschwerde von FWG und Piraten ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster allerdings zu der Erkenntnis gelangt, dieser Beschwerde stattzugeben. Und so hat das OVG den Kreis Minden-Lübbecke am 12. Dezember 2014 vorläufig verpflichtet, FWG und Piraten so zu behandeln wie Bündnisse mit Fraktionsstatus.
Offensichtlich um weiterem Ärger aus dem Wege zu gehen, ist die aktuelle Anerkennung seitens des SPD-Landrats erfolgt. Denn irgendwie präjudiziert der Beschluss des OVG auch, bei AfD und UB/UWG nicht anders zu entscheiden.