Der vorliegende Entwurf unterstützt vorbehaltlos einen weiteren beschleunigten Ausbau der Windenergie und befürwortet zusätzliche gesetzliche Instrumente zur Absicherung der Regionalplanung gegen gerichtliche Überprüfungen. Aus Sicht der AfD-Fraktion wird damit jedoch nicht die Qualität der Planung verbessert, sondern vielmehr versucht, rechtliche Hürden für den weiteren Ausbau der Windenergie abzubauen und die gerichtliche Kontrolle politischer Entscheidungen faktisch zu erschweren.
Die Behauptung einer „sehr großen Akzeptanz“ der regionalen Windenergieplanung wird von der AfD-Fraktion ausdrücklich nicht geteilt. Die zahlreichen anhängigen Normenkontrollverfahren zeigen vielmehr, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit sowie an der gesellschaftlichen Akzeptanz der bisherigen Planung bestehen. Gerade die Möglichkeit einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates und darf nicht durch gesetzliche Sonderregelungen entwertet werden.
Auch die Einführung zusätzlicher Zwischenziele sowie weiterer Mechanismen zur Sicherung der Flächenziele lehnt die AfD-Fraktion ab. Der dadurch entstehende weitere Ausbaudruck führt zu einer zunehmenden Inanspruchnahme von Natur- und Kulturlandschaften, belastet Anwohner und beeinträchtigt den Arten- und Landschaftsschutz. Eine einseitige Konzentration auf den Ausbau der Windenergie wird den Anforderungen an eine sichere, wirtschaftliche und technologieoffene Energieversorgung nicht gerecht.
Die AfD-Fraktion spricht sich stattdessen für eine ergebnisoffene Energiepolitik aus, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere der Erhalt gesicherter Kraftwerkskapazitäten, die Förderung innovativer Technologien sowie eine stärkere Berücksichtigung regionaler und kommunaler Interessen.
Ebenso wird die im Gesetzentwurf vorgesehene Verstetigung der Flächenziele ohne Befristung kritisch gesehen. Politische und technische Rahmenbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel. Daher sollten gesetzliche Vorgaben regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst werden, anstatt dauerhaft festgeschrieben zu werden.
Die AfD-Fraktion im Regionalrat Detmold lehnt den Entwurf des NRW-WindBG u.a. aus den vorgetragenen Gründen ab.