Vorwürfe gegenüber Sylvia Lillge
In der Ausgabe der Neuen Westfälischen vom 30.03.2017 wird Sylvia Lillge, Direktkandidatin der AfD für den Landkreis Gütersloh I und Bielefeld III, vorgeworfen, Formulare mit den Unterstützungsunterschriften für die Direktkandidatur manipuliert zu haben.
Zum einen soll sie Unterschriften von Unterstützern auf Formularen gefälscht haben. Darüber hinaus soll sie bei der Beschaffung von Unterschriften ihren Unterstützern falsche Tatsachen vorgespiegelt haben. So soll sie bei der Werbung für die Unterschriften behauptet haben, lediglich für die Verbesserung des Gesundheitswesens sich einzusetzen, ohne ihr Werben für die AfD zu verdeutlichen.
• Faktencheck
Richtig ist folgendes:
Sylvia Lillge hat lediglich auf dem Formular ihre Unterschrift geleistet, auf welchem sie für sich selbst ihre Stimme abgab. Das ist insoweit eine echte Urkunde. Alle anderen Formulare hat nicht sie unterschrieben, sondern ausschließlich ihre Unterstützer. Auf den anderen Formularen ist folglich die Handschrift bzw. Unterschrift von Sylvia Lillge nicht zu finden. Wer etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit.
Nicht ausgeschlossen werden kann, dass vermeintliche Unterstützer nicht ihren eigenen Namen verwendet haben, sondern einen anderen. Insoweit wurde keine Identitätsprüfung vorgenommen. Die Verwendung von Phantasienamen durch Dritte lässt sich nicht ausschließen, somit auch nicht, dass andere mit Phantasienamen unterschreiben. Kein Kandidat lässt sich von Unterstützern den Ausweis zeigen. Eine Identitätsprüfung erfolgt durch den Kandidaten nicht. Sie muss auch nicht erfolgen. Die Identitätsprüfung erfolgt vielmehr später durch die Wahlämter anhand der Einwohnermeldedaten. Dort wird dann geprüft, ob der die Unterschrift leistende Unterstützer existent ist . Aus diesem Grund werden von den Bewerbern vorsorglich mehr als die erforderlichen 100 Unterschriften beigebracht. So verfuhr nicht allein nur Sylvia Lillge.
Eine Urkundenfälschung kann mithin denknotwendigerweise nicht vorliegen. Gegenteilige Behauptungen erfüllen den Straftatbestand der Verleumdung und werden konsequent zur Anzeige gebracht. Sylvia Lillge hat kein Formular mit Unterstützerunterschriften gefälscht.
Der weitere Vorwurf gegen Sylvia Lillge besteht darin, aufgesuchte Interessenten nicht hinreichend über ihr Anliegen informiert zu haben.
Auch dieser Vorwurf geht ins Leere.
Bereits das vorgelegte Formular, auf welchem die Unterstützerunterschrift zu leisten war, lässt an Deutlichkeit keine Wünsche offen. Es handelt sich nicht um ein Formular der Kandidatin, sondern um Formular der Behörde. Der behördliche Charakter des verwendeten Formulars ist unschwer zu erkennen. Er erschließt sich jedermann beim bloßen Hinsehen. Das Formular enthält in Fettbuchstaben den Namen der Stadt, den Namen der Partei, AfD, sowie mittig einen nicht überschaubaren Stempel/ Dienstsiegel des Bürgermeisters. Das kann man nicht übersehen.
Richtig ist, dass Sylvia Lillge im Rahmen ihrer Gespräche für ihre Direktkandidatur um Unterstützerunterschriften geworben hat. Hierbei hat sie selbstverständlich auch dargelegt, wofür sie sich im Rahmen ihres Engagements für die AfD einsetzen will. Unbestreitbar ist das Gesundheitswesen, in welchem Sylvia Lillge auch beruflich tätig ist, ihr ein besonderes Anliegen.
In keinem einzigen Fall hat sie jedoch gegenüber Unterstützern über ihr Anliegen getäuscht. Die angesprochenen Unterstützer waren sich von Anfang an im Klaren darüber, um was es Sylvia Lillge ging, nämlich um die Erlangung von Unterstützerunterschriften auf den vorgelegten Formularen, mit denen sie ihren politischen Zielen näher kommen wollte.
Die Ausführungen der Neuen Westfälischen entbehren jeglicher Grundlage. Sie sind eine reine Erfindung des politischen Gegners, der offensichtlich seine politischen und wirtschaftlichen Pfründe in Steinhagen durch die AD in Gefahr sieht und nun auch nicht vor dem Mittel der Diffamierung und Verleumdung zurückschreckt. Es ist halt Wahlkampf, der offensichtlich alles rechtfertigt.
Die Ausführungen der NW sind letztlich auch in sich unschlüssig und unglaubwürdig.
Sylvia Lillge kandidiert für den Wahlkreis 94, Gütersloh I bis Bielefeld III. Zu diesem Bezirk gehört u. a. auch die Stadt Steinhagen. Sylvia Lillge war in allen Städten und Gemeinden werbend in eigener Sache unterwegs. Verwunderlich ist, dass ausschließlich in Steinhagen einige Bürger über das Anliegen von Sylvia Lillge nicht hinreichend informiert gewesen sein wollen. Noch verwunderlicher ist allerdings, dass sämtliche geworbenen Unterstützer aus Steinhagen nicht informiert gewesen sein wollen, obwohl das Anliegen von Sylvia Lillge für jedermann sichtlich erkennbar auf dem Tisch lag in Form des behördlichen Unterstützerformulars. Sylvia Lillge hat unbestreitbar 20 Unterstützerunterschriften aus Steinhagen für sich geworben. Und sämtliche Unterstützer wollen nicht informiert gewesen sein? Es fällt schwer, so etwas weltfremdes zu glauben.
Das vermeintliche Verhalten der Betroffenen, von welchem die NW berichtet, ist nicht überzeugend. Es drängt sich da ein ganz anderer Verdacht auf:
Wie die NW berichtet, haben nach Abgabe der Formulare mit den Unterstützerunterschriften beim Wahlamt Bedienstete der Stadt Steinhagen die Unterstützer aufgesucht. Um ihrer Sache Nachdruck zu verleihen, erfolgte das Aufsuchen der Unterstützer jeweils von zwei Bediensteten. Bei der Befragung der Aufgesuchten, ob sie tatsächlich die AfD unterstützen wollen und Unterstützerunterschriften abgegeben haben, kann ein inquisitorischer Charakter nicht ausgeschlossen werden. Offensichtlich ist weder bei der Stadt Steinhagen noch bei der NW bekannt, dass gerade eine freie und geheime Wahl Ausdruck unserer parlamentarischen Demokratie ist. Niemand hat potentielle Wähler nach ihrem Wahlverhalten zu befragen. Keiner darf gezwungen werden, sich zu outen und sich hinsichtlich seines Wahlverhaltens zu rechtfertigen. Genau das verlangten indirekt aber die Bediensteten der Stadt Steinhagen. Dass Unterschriftleistende aufgesucht wurden, legt den Schluss nahe, dass sich diese nicht von sich aus gemeldet haben. Erst auf Befragen durch die Bediensteten der Stadt Steinhagen haben sie ihre Unterstützung für die AfD geleugnet. So etwas ist Einschüchtern von Wählern und aus Diktaturen bekannt. Das Recht auf Anonymität der eigenen Wahlpräferenzen wurde mit Füßen getreten, mit der Folge, dass die Befragten eingeschüchtert waren und ihre Vorliebe für die AfD in Abrede stellten.
Sylvia Lillge hat nichts falsch gemacht. Sie hat nichts gefälscht und niemanden getäuscht Ein Skandal ist allerdings das Verhalten der Stadt Steinhagen und der NW. Letztere hat sich nicht einmal der Mühe unterzogen, den Vorgang vollständig zu recherchieren. Dazu hätte zumindest gehört, die Betroffene anzuhören. AUDIATUR ET ALTERA PARS. Dieser alte römische Rechtsgrundsatz scheint der NW unbekannt sein, und so wird ein Vorgang in bester Sudel-Ede Manier kommentiert, ohne den Sachverhalt zu kennen. Auf den kommt es der NW auch gar nicht an. Sie will als Zentralorgan der SPD lediglich der AfD politisch schaden, ohne Rücksicht auf Verluste oder auf den Wahrheitsgehalt. Sie will nur desinformieren. Dass sie hierbei Menschen persönlich verletzt und beschädigt, scheint ihr egal zu sein. Wahre Gutmenschen eben. Scheinheilig bis auf die Knochen.
Pressesprecher
Bezirksvorstand der AfD in OWL